| § 2 Angebot – Angebotsunterlagen
A ) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.
B ) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
C ) Geringfügige Abweichungen in Ausführung, Farbe, Maßen, Gewicht, technischen Angaben oder sonstigen Leistungsmerkmalen gegenüber unseren Katalogen, Prospekten, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich sind oder die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Produktangaben sowie Abbildungen in unseren Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als solche zugesichert wurden. Andernfalls gelten sie als unverbindliche Richtwerte. |